Häuser des Jugendrechts - ein kriminologisches Interview
-
330views
-
0comments
-
0likes
-
0favorites
-
Wollinger
- 32 media
- uploaded May 12, 2026
Ein kriminologisches Interview mit Dr. Leon Lohrmann zum Thema Häuser des Jugendrechts.
Dieses Video ist lizensiert nach CC BY-NC-ND ( Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitung, https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/legalcode.de )
Die Namensnennung bitte wie folgt: "Dr. Gina Rosa Wollinger / HSPV NRW, CC BY-NC-ND 4.0"
Speaker 1: Dr. Leon Lohmann, Jurist und Kriminologe mit dem Schwerpunkt Jugendstrafrecht. Er forschte mehrere Jahre am Institut für Kriminalwissenschaften der Universität Münster, wo er sich intensiv mit den Häusern des Jugendrechts beschäftigte und promovierte. Heute arbeitet er als wissenschaftlicher Referent der SPD Landtagsfraktion NRW und lehrt an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW. Speaker 2: Bei der Bekämpfung von Jugendkriminalität werden ja auch oft Häuser des Jugendrechts als Chance genannt. Was hat es damit auf sich? Was ist das. Speaker 1: Für ein Haus des Jugendrechts? Ist eine Institution, bei der das Jugendfachkommissariat vor Ort, die Jugendstaatsanwaltschaft und die Jugendhilfe im Strafverfahren gemeinsam räumlich unter einem Dach untergebracht werden, also die Mitarbeitenden tatsächlich mit ihren Schreibtischen aus ihren Behörden ausziehen und in ein neues Gebäude einziehen. Das Besondere an diesem Konzept ist, dass es quasi die Maximalforderungen intensiver Kooperation ist. Denn hier treffen zwei verschiedene Systeme aufeinander. Zum einen das kriminalrechtlich legitimierte Strafen, die Strafverfolgungsbehörden, die dem Legalitätsprinzip unterliegen und auf der anderen Seite das sozialpädagogisch begründete helfen die Jugendhilfe im Strafverfahren, die den Hilfeauftrag verfolgt. Und natürlich entstehen zwischen den beiden Systemen Reibungspunkte, umso mehr, wenn sie vielleicht in einem Gebäude räumlich untergebracht sind. Speaker 2: Und was ist das Ziel davon? Speaker 1: Das Ziel ist, durch die gemeinsame räumliche Unterbringung, durch schnellere Kommunikation, durch schnellere Kooperation abgestimmter gemeinsam zu handeln, die Jugendkriminalität zu reduzieren, die Verfahren zu beschleunigen und wenn erforderlich, die Jugendlichen bei Bedarf zu reintegrieren. Speaker 2: Und was wissen wir aus der Forschung? Wie gut das funktioniert? Speaker 1: Wir wissen nicht viel und wir können nur sagen, dass die Verfahren zumindest bei der Polizei tendenziell schneller geworden sind. Bei den anderen Professionen zeigt die Forschungslage ein einheitliches Bild. Bei der Rückfallvermeidung wissen wir nichts. Und bei der verbesserten Kooperation können wir sagen, dass zumindest die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft von diesen Professionen als besser bewertet wird, wenn man gemeinsam unter einem Dach untergebracht ist. Bei der Jugendhilfe im Strafverfahren zeigt sich eher ein unklares Bild, eine gemischte Studienlage tendenziell eher schlechter. Speaker 2: Und was ist die Kritik an den Häusern des Jugendrechts? Speaker 1: Die Kritik an den Häusern des Rechts kommt vielfach aus der Wissenschaft und bezieht sich auf zwei Punkte. Zum einen liegt in einer gemeinsamen räumlichen Unterbringung, wenn man sich die Teeküche teilt, wenn man sich den Flur teilt, wenn man häufig miteinander in der Raucherpause oder bei Konferenzen sich über den Weg läuft, dass man dann eben Informationen weitergibt, hauptsächlich von der Jugendhilfe, Strafverfahren an die Polizei, die man nicht hätte weitergeben dürfen, weil sie den Regelungen des sozialen Datenschutzes unterliegen. Und der zweite Punkt ist, dass die gemeinsame räumliche Arbeit von innen aus einem Haus als positiv wahrgenommen werden kann. Aber was ist mit der Außenwirkung? Denn wenn beispielsweise das Haus des Jugendrechts gleichzeitig in einer aktiven Polizeiwache untergebracht ist, Man kann diese zu intensive, zu enge Kooperation insbesondere aus Sicht der Jugendlichen, als seien die Stecken doch alle unter einer Decke wahrgenommen werden. Und für die Arbeit der Jugendhilfe ist es essentiell, dass sie ein Vertrauensverhältnis zu den jungen Menschen haben. Und dieses Vertrauensverhältnis kann gestört werden, wenn die Jugendlichen sehen, dass sie zusammen mit der Polizei, mit der Schutzpolizei in einem Gebäude sitzen und gemeinsam arbeiten. Speaker 2: Was gilt es also aus Ihrer Sicht zu beachten, wenn man so ein Haus einrichtet oder darüber nachdenkt, so etwas zu planen? Speaker 1: Man muss diese beiden Punkte unbedingt mitdenken. Bei Ende des Jahres 2026 fast 70 Einrichtungen in Deutschland sind die Häuser jugendrechts fest etabliert in unserer jugend strafrechtlichen Praxis. Aber das heißt nicht, dass man an jedem Ort, in jeder Großstadt ein Haus des Jugendrechts benötigt. Es kann auch virtuell umgesetzt werden oder hybrid umgesetzt werden, um diese Risiken zu minimieren. Das kommt auf den Bedarf vor Ort an und die Jugendlichen sollten in diese Prozesse mit eingebunden werden. Dass man diese äußere Wahrnehmung, die man manchmal sieht, dass die minimiert wird, dass nicht 15 Streifenwagen vor der Tür stehen, mit Asservatenkammer und der ganzen Ausrüstung, die bei der Polizei erforderlich ist. Dass das nicht gemeinsam im Haus des Jugendrechts untergebracht ist, dass sie durch gemeinsame Etagen getrennt sind, mit unterschiedlichen Eingängen in das Haus, dass man klar erkennbar sieht, Wenn der Jugendliche zur Jugendhilfe geht, geht er zur Jugendhilfe und nicht zur Polizei. Speaker 2: Und das ist für die Polizei zu beachten. Also diejenigen, die dann auch in solchen Häusern arbeiten. Speaker 1: Für die Polizei ist zu beachten, dass sie nicht mehr in einem als Jugendfachkommissariat. Je nach Standort ist das unterschiedlich, aber häufig nicht mehr im Polizeipräsidium angesiedelt sind, sondern eben dort herausgenommen werden. Das heißt, für ihre alltägliche Ermittlungsarbeit sind sie häufig auf andere Kommissariat angewiesen, auf das Kriminalkommissar beispielsweise. Und Sie können eben nicht mehr eben eine Tür weitergehen zu dem Fachkommissariat, weil dort sieht es jetzt nicht mehr das andere Kommissariat, und dort sitzt jetzt die Jugendhilfe oder die Jugendstaatsanwaltschaft. Das hat sowohl Vor als auch Nachteile. Aber man muss sich darüber im Klaren sein.
0 Comments
There are no comments yet. Add a comment.