72 Die Grundsätze der Erfolgsqualifikation

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    Pichocki

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  • hochgeladen 19. Februar 2018

HINWEIS: In Minute 5:08 ist als schwere Folge natürlich nicht die des "Todes", sondern die des § 226 I StGB gemeint. Anders wäre dies bei § 227 I StGB (dort: Tod der verletzten Person).

Video Repetitorium des Fachs Strafrecht 72 Die Grundsätze der Erfolgsqualifikation

Erstellungsdatum: 10.07.2018

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Kategorien: Polizei
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