45 Der Rücktritt vom Versuch

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    Pichocki

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  • hochgeladen 7. Februar 2017

HINWEISLiegt eine Kausalität zwischen der Rücktrittshandlung und der Nichtvollendung vor, dann § 24 I 1 2. Var. StGB. Ist eine solche nicht gegeben, weil die Vollendung unabhängig von der Rücktrittshandlung aus anderen Gründen unterbleibt, dann § 24 I 2 StGB.

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5 Kommentare

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Pichocki

30. November 2022 21:08:02 CET

Vielen Dank. Und allen Respekt dafür, dass Sie anscheinend die Mini-Schrift an dem Whiteboard zu den einzelnen Varianten des § 24 I StGB haben entziffern können! ;) BG

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Hachenberg

30. November 2022 20:30:49 CET

Vielen Dank für diese gut verständliche Erklärung des Rücktritts vom Versuch gem. § 24 I StGB!

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Pichocki

1. Dezember 2021 17:59:36 CET

Geben und Nehmen - das sehe ich auch so. Daher: Danke für Ihren “stabilen“ Kommentar! BG

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Czarnecki

1. Dezember 2021 10:59:13 CET

Unserem Kurs wurde beigebracht, dass vieles im Leben ein Geben und Nehmen ist und man deshalb auch mit kleinen Gesten etwas erreichen kann. Deshalb: Danke für das „stabile“ Video!

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Pichocki

8. März 2018 06:34:53 CET

Es ist ebenfalls möglich, bei der Prüfung des § 24 I 2 StGB noch als zusätzlichen Prüfungspunkt aufzunehmen, dass "die Tat ohne Zutun des Zurücktretenden nicht vollendet" wird. Auch hierdurch lässt sich der Unterschied dieser Rücktrittsvariante zum § 24 I 1 2. Fall StGB nochmals verdeutlichen.