Unboxing HSPV-AV/R-Klausur 2021-2: Pharmagroßhandel (Wiederholerklausur EJ 2020)

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    Attendorn

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  • hochgeladen 24. August 2021

In der vierstündigen Verwaltungsrechts-Klausur für die Wiederholer des Einstellungsjahrgangs 2020 an der HSPV war ein arzneimittelrechtlicher Fall zu bearbeiten, der der Entscheidung des BVerwG v. 5.11.2020 - 3 C 7.19 nachgebildet wurde:
Bei der Erteilung (genauer: Versagung) einer Großhandelserlaubnis drehte sich alles um den unbestimmten Rechtsbegriff der "Sachkenntnis" einer Verantwortlichen Person i.S.d. § 52a AMG.
 
Die erste Aufgabe war eine Prüfung der (materiellen) Rechtmäßigkeit der Versagung. Es fügten sich Zusatzfragen zum Themenfeld der unbestimmten Rechtsbegriffe an. Eine Abwandlung erforderte die Subsumtion des unbestimmten Rechtsbegriff für einen abweichenden Sachverhalt. Insgesamt standen die Gesetzesauslegung und Argumentation im Mittelpunkt der Anforderungen.
 
Die Klausurbesprechung gibt die persönliche Auffassung von Prof. Dr. Thorsten Attendorn wieder und präjudiziert keine Bewertung einzelner Klausurleistungen.

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Kategorien: AV/R
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